Übersicht Soziales
Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale Integration. Auf der einen Seite haben bedürftige Personen alle ihre Fähigkeiten einzusetzen, um ihre Situation zu verbessern, auf der andern Seite ist die Gemeinde gehalten, wo nötig, angepasste und wirksame Hilfe zu vermitteln.
Die Sozialhilfebehörde, bestehend aus fünf Mitgliedern, wird für eine Amtsdauer von vier Jahren (laufende Amtsperiode 01.01.2021 - 31.12.2024) gewählt und bietet folgende Dienstleistungen an:
- Freiwillige Beratungen und Begleitung bei Schwierigkeiten in Familie, Partnerschaft, in der Erziehung, Lebenskrisen (Beruf, Krankheit, Trennung, Scheidung, psychischen Problemen, Schulden, Sucht)
- Vermittlung von Informationen, Auskünften und Dienstleistungen im Bereich des Sozialwesens
- Hilfe bei der Klärung und Inanspruchnahme von Sozialbeiträgen (Sozialversicherungen, Sozialhilfe)
Grundlage für die Sozialhilfe bilden das Sozialhilfegesetz des Kantons Baselland und die zugehörige Sozialhilfeverordnung.