Übersicht
Die Bürgergemeinde ist eine Personalkörperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich natürliche Personen an, die das Bürgerrecht von Itingen besitzen.
Die Aufgaben der Bürgergemeinde umfassen die Bewirtschaftung des Bürgerwaldes, die Erteilung der Gemeindebürgerrechte sowie die Durchführung der Waldputzete sowie des Banntages.