Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen (voraussichtliche Abstimmungstermine) sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.bl.ch und des Bundes unter www.admin.ch.
Informationen über Vakanzen in unseren Behörden und Kommissionen finden Sie in der Rubrik "Aktuelles".

Urne Öffnungszeiten

Wahllokal: Sonntag 10.00 h - 11.00 h

Urnenstandort

Wahllokal, Mehrzweckraum, Landstrasse 50, 4452 Itingen

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bis zum fünften Vortag auf der Gemindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbü-ros erscheint.
  4. Sie können uns das Antwortkuvert per Post zusenden (bitte frankieren), bis 17.00 h des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung ein-werfen oder es während der Bürostunden am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben. Die Postsendung muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist