Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.bl.ch und des Bundes unter www.admin.ch.
Informationen über Vakanzen in unseren Behörden und Kommissionen finden Sie in der Rubrik "Aktuelles".
Urne Öffnungszeiten
Wahllokal: Sonntag 10.00 h - 11.00 h
Urnenstandort
Wahllokal, Mehrzweckraum, Landstrasse 50, 4452 Itingen
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bis zum fünften Vortag auf der Gemindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbü-ros erscheint.
- Sie können uns das Antwortkuvert per Post zusenden (bitte frankieren), bis 17.00 h des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung ein-werfen oder es während der Bürostunden am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben. Die Postsendung muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist