Für die politische Meinungsbildung ist die Gemeindeversammlung massgebend. An der Gemeindeversammlung hat jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger von Itingen die Möglichkeit, über neue Reglemente, Budget und Rechnung sowie über grössere Investitionskredite zu beschliessen.
Die Gemeindeversammlung beschliesst über neue Aufgaben der Gemeinde und über Investitionsvorhaben und -kredite.
Kompetenzen
Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes und in § 7 der Gemeindeordnung abschliessend aufgezählt. Durch Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.
Voraussetzungen
Alle in Itingen wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind.
Die Beschlüsse der Versammlungen sind unter Abstimmung / Wahlen: Resultate, ersichtlich.
Letzte Versammlungen
Datum
Sitzung
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