Verlust Pass oder Identitätskarte

Ausweisverlust Identitätskarte/Pass
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung.

  • Der Verlust einer IDK oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei zu melden.
  • Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden.
  • Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt. ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.

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