Verlust Pass oder Identitätskarte
Ausweisverlust Identitätskarte/Pass
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung.
- Der Verlust einer IDK oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei zu melden.
- Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden.
- Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt. ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.